AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) Stand 07/2022

INART ist berechtigt nachstehende Rechte, Wissen und Systeme, Produkte und Programme zur Nutzung an Geschäftspartner zu vergeben. Jede Nutzung erfordert eine rechtverbindliche, schriftliche Bestätigung und oder einen schriftlichen Vertrag und die Einhaltung der nachfolgenden AGB.

Präambel

Die Fa INART vertritt folgende Marken, Gütesiegel, Systeme und Urheberrechte: ÖKOWELLNESS, ECOWELLNESS, ÖKOHOF WELLNESS, EPICURE, NEW HEALTH MANAGEMENT (NHM), PRIVATE HEALTH MANAGEMENT (PHM), „Synergie-Bilanz“, “ Präventions- Bilanz “ die Slogans und Header samt Domains „Genieße Dich Gesund“, „Genieße Dich Schlank“, Epikur- (Epicure) und Epikur Gourmet- Diät, „Die Schlanken Wochen“, „Das Schlanke Bier“, TAO Sirup u.a. Durch viele Referenzen von Kunden, durch Presseberichte und TV-Auftritte sowie Messeauftritte und Bücher, insbesondere die Bücher „Epikur 2000“ (1985), Management by Joy“ ( 1993 ), „Erfolg durch Synergie“, „Genieße Dich Gesund“, „Die 7 Regeln des Glücks“ und „Die 10 Gebote der Lebensfreude” von R. S. Tomek, haben die Marken, Systeme und Therapieprogramme seit vielen Jahren Erfolge und Referenzen nachzuweisen und damit eine anerkannte Bedeutung im Markt.

INART bietet die Marken, Systeme, Produkte und Programme des eigenen Portfolios Produzenten von Lebensmitteln und Getränken sowie Bio-Bauern und Anbauverbänden an. Produkte der strategischen Partner werden größeren Arztpraxen, Heilpraktikern, Therapiezentren, Integrierten Versorgungszentren, Kliniken, Wellness-Hotels und dem Handel angeboten. Das Ziel ist, die besten Produzenten von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, von medizinischen Geräten und Anlagen, medizinischer und pflegender Kosmetik, gesunder Kleidung u.a. auszusuchen und durch Vertriebs-, Lizenz- oder Kooperationsvereinbarungen und/oder strategische Partnerschaften unter der Dachmarke und den Qualitätskriterien und dem Leitbild von ÖKOWELLNESS, engl. ECOWELLNESS dem Markt aus einer Hand zu liefern.

Strategisches Ziel ist es, ein starkes Netzwerk von ethisch und ganzheitlich handelnden sowie kompetenten Firmen und Experten aufzubauen, die in ihrem Zusammenwirken sowohl für den Einzelnen wie für das gesamte Netzwerk und für den Kunden positive Synergien bewirken und Bedeutung in Wirtschaft und Gesellschaft erlangen.

Zu den Geschäftsfeldern und Angeboten gehören:

I.  Functional BIO-Food und Getränke in hoher Qualität, die nach ayurvedischer Ernährungslehre, nach Blutgruppe, nach klassischer, westlicher Medizin (Blutbild, Blutchemie, Darmfloraanalyse u.a.), nach persönlichem Bedarf, nach den von R. S. Tomek entwickelten Rezepten und Konzepten, die mit einem Team von Ärzten, Spitzenköchen, Experten und Heilpraktikern und Agrarexperten entwickelt wurden. Diese sind ökologisch nach EU Bioverordnung 834/2007 (entspricht mindestens dem BIO- Siegel der Bundesregierung) zertifiziert und berücksichtigen die neue Health Claims Verordnung der EU Nr. 1924/2006. Die Beachtung kurzer und effizienter Transportwege und eine möglichst regionale Produktion sind Leitbild.

Viele Produkte davon wirken auch antifungizid, antikarzinogen, sind vegan und für Diabetiker geeignet und beinhalten Rezepte, die der Qualität der besten Gourmet-Küche entsprechen und mit dem Prädikat „Das Beste aus Deutschland“ des Gourmet Fachmagazins DER FEINSCHMECKER mehrfach ausgezeichnet wurden. Sie sind systemisch aufgebaut, damit sie in Gastronomie und Medical Wellness-Hotellerie und Sanatorien wirtschaftlich sinnvoll und „convenient“ eingesetzt werden können (Baukastenprinzip). Sie können auf Wunsch besondere gesundheitliche Wirkungen berücksichtigen. Dem Endverbraucher wird die Möglichkeit gegeben, direkt oder über einen strategischen Partner, oder über das virtuelle ÖKOWELLNESS GESUNDHEITSZENTRUM alle Lebensmittel via Internet oder Telefon direkt zu beziehen.

II.  Analyse und Diagnostik – Instrumente und Programme bestehend aus:

a) Stoffwechseltypbestimmung über Fragebogen und Internet mit Auswertung und Empfehlungen

b) Laboranalysen für Stuhl, Mundraum und Blut zur Risikoanalyse und Optimierung der Darmflora, die aufgrund einer strategischen Partnerschaft mit dem Großlabor Drs. Hauss, D-Eckernförde von INART exklusiv in Europa über Internet vermarktetet werden können

c) der Software „Synergie-Bilanz“ nach Tomek und damit verbundenen Programmen, die erlauben, Gesundheitsanalysen zu erstellen und ein ganzheitliches, interdisziplinäres und individuelles Gesundheitsmanagement, Gesundheitssicherung und Coaching in Zusammenarbeit mit Ärzten, Heilpraktikern durchzuführen (und falls erforderlich über Internet oder telefonisch mit dem weltweiten Einsatz von Experten).

d) DCA Immunitätstest (für unspezifisches Immunsystem) nach Prof. Dr.Vlč ek und damit verbundene Programme und andere Diagnostika.

III.  Spezielle Medical-Wellness-Programme, technische Produkte und Geräte, die wissenschaftlich überprüft und nach ÖkoWellness-Kriterien getestet sind (z.B. zum Thema Infrarot, Sauna, Hydrotherapie, Lichttherapie, Massageliegen, Energiemess- und Diagnostikgeräte) mit spezieller Wissensvermittlung durch Seminarprogramme, Kochkurse, Vorträge und Workshops

IV.  Grundsätze, Geschäftsmodelle, Programme und Rezepturen für die Gesundheitsvorsorge in Firmen und gesundes, ökologisches Catering, nach Stoffwechseltypen, speziell auch für Kantinen und Veranstaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Vertraulichkeit

Partner wird alle ihm von INART überlassenen oder anderweitig zugänglich gemachten vertraulichen Informationen, ausschließlich für die interne Prüfung verwenden und streng vertraulich behandeln. Eine weitere Verwendung, die über Testzwecke hinausgeht, darf erst erfolgen, wenn sich der Partner diesbezüglich in einer gesonderten, detaillierten Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet hat.

2. Marketing

Partner wird als strategischer Kompetenzpartner von INART in allen relevanten Werbemitteln und in der Website ausgelobt und umgekehrt. Marketing und Werbeaktivitäten und die Kosten und Bedingungen der Zusammenarbeit werden im Detail gemeinsam jährlich im Vorhinein festgelegt und sind jeweils Teil der Generalvereinbarung.

3. Wechselseitige Kooperationspflichten

Die Parteien dieses Vertrages verpflichten sich zur gegenseitigen Information über aktuelle medizinische und technisch, wissenschaftliche Neuerungen und Erkenntnisse; dies mit der Maßgabe, dass INART in diesem Zusammenhang insbesondere auch das von INART gemanagte Netzwerk von Experten und Therapeuten darin mit einbringt. Bei schwierigen Problemen mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten sprechen sich die Parteien ab und geben sich gegenseitige Empfehlungen.

4. Qualitätssicherung

Der Partner verpflichtet sich, alle Systeme, Rezepte, Anweisungen und Informationen sorgfältig zu studieren und umzusetzen, Veränderungen der Vorgangsweisen, Systeme und Preise und Konditionen zu besprechen und sich von INART genehmigen zu lassen, die Programme, Rezepturen, Fragebögen und Konzepte vertraulich zu behandeln und weder unter den angeführten Marken und Slogans noch unter eigenem Namen oder bei Firmen oder Personen, die mit ihm verbunden sind, gleiche oder ähnliche Systeme zu produzieren und zu verkaufen oder dies durch Dritte zu veranlassen. Ausgenommen ist die private Nutzung im engsten Familienkreis und für überwiegend ganztägig arbeitende Mitarbeiter.

INART / ÖkoWellness sorgt für neue Entwicklungen, neue Produkte, für die Einbindung des Partners in PR und Werbung, für Koordinierung mit anderen Lizenznehmern und/oder strategischen Partnern, für die Qualit.tsüberwachung und für die Vermittlung und den Informationsaustausch zu anderen geeigneten lizenzierten Experten, Ärzten, Therapeuten, Catering-Firmen, Hotels und Gesundheitszentren u.a.

Der Partner berücksichtigt und befolgt die Kriterien des ECOWELLNESS Standards.

INART ist berechtigt, jährlich entweder in Zusammenarbeit mit der EU Ökokontrollstelle des Vertragspartners oder im Rahmen einer anderen jährlichen Überprüfung eines anderen, offiziellen, legitimierten Standards oder in Zusammenarbeit mit einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Treuhänder des Vertragspartners die Einhaltung der ECOWELLNESS Qualitätskriterien zu prüfen. Die anteiligen Kosten der Prüfung übernimmt der Vertragspartner. INART trägt nur die Kosten der eigenen Kontrollorgane bzw. Mitarbeiter.

6. Gegenseitige Werbung

Der Partner hat das Recht, die Mitgliedschaft im INART-Netzwerk und den ÖkoWellness- Qualitätsstandard auf Geschäftspapieren, Visitenkarten, Flyern und Schildern und der eigenen Website auszuloben und umgekehrt, um insgesamt Marke und Netzwerk zu stärken.

7. Beteiligung

Den Vertragspartnern wird bei Kapitalerhöhungen die Beteiligung zu Vorzugskonditionen an der INART im Zusammenhang und für die Dauer eines Vertrages als strategischer und/oder Lizenzpartner zugesichert. Eine Stellung als Aktionär ist im Sinne einer strategischen Partnerschaft und im Sinne der Präambel und des Leitbildes sinnvoll, die Details der Beteiligung werden gesondert vereinbart. Im Falle seines Ausscheidens verpflichtet sich der Partner, seine Anteile INART oder Aktionären von INART im Geiste dieser Vereinbarung zuerst im Sinne eines „ rights of first refusal“ anzubieten.

8. Beendigung des Vertrages

(1) Unbeschadet der Laufzeit in vorstehendem § 7 besitzt jede Partei das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde gemäß § 314 BGB zu kündigen.

(2) Die fristlose Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist per Einschreiben/Rückschein zu erklären.

10. Rechtsfolgen der Beendigung des Vertrages

(1) Von der Beendigung des Vertrages an ist der Partner nicht mehr berechtigt, Werbeunterlagen, Prospekte, Preislisten etc., Websites und Links, die auf die Lizenzgegenstände oder das Know-how von INART oder Vertragspartner von INART Bezug nehmen, zu nutzen, wobei für die Verwendung vorliegender Werbeunterlagen, Prospekte oder Preislisten eine Aufbrauchfrist von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages an eingeräumt wird. Solange noch eine Nutzung des Namens oder sonstiger Produkte oder immaterieller Güter erfolgt, erfolgt eine anteilige Lizenzzahlung.

(2) Der Partner ist während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien zur umfassenden Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die über den mit der Offenlegung der Schutzschriften bekannt gemachten und die Erfindungen betreffenden Inhalt hinausgehen.

11. Streitfälle / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(1) Beide Seiten verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst partnerschaftlich durch Gespräche zu regeln. Sie können sich dabei der Hilfe eines Schlichters oder Mediators bedienen, wenn eine Seite dies wünscht. Beide Parteien bestimmen einen Mediator übereinstimmend. Die Schlichtungs-/ Mediationskosten werden hälftig geteilt.

(2) Falls sich die Parteien über einen Schlichter oder Mediator nicht innerhalb von 4 Wochen einigen können oder eine gütliche Einigung innerhalb von 3 Monaten nicht gelingt, soll der Streit für die Vertragsparteien bindend durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Das Schiedsgericht besteht aus vier Schiedsrichtern, von denen jeweils zwei Schiedsrichter von jeder Vertragspartei bestimmt werden. Die Schiedsrichter bestimmen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, entscheidet das Los über den Vorsitz. Für das Schiedsverfahren gelten im Übrigen die Vorschriften der deutschen Zivilprozessordnung. Das Schiedsgericht soll seine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten nach seiner Anrufung fällen.

(3) Falls eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem Wille der Vertragsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

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